Namensrechte
Wie gegen „ID-Grabbing“ vorgehen?
Sie wollen eine Facebook-, Twitter-, Instagram- oder andere Social Media-Präsenz einrichten und stellen dabei fest, dass unter Ihrem Vereinsnamen bereits Profile bestehen? Was ist zu tun?
Insbesondere bei bekannten Sportvereinen ist es in der Vergangenheit zum sogenannten „ID-Grabbing“ gekommen. Hier wurde unter dem Namen des Vereins von Nichtberechtigten ein Social Media-Account eingerichtet.
Das Recht am eigenen Namen (Namensrecht gemäß § 12 BGB) verschafft dem Namensinhaber (z.B. Sportverein) in diesem Fall Ansprüche gegen Dritte, die seinen Namen unbefugt verwenden.
Ein Missbrauch des Namensrechts liegt vor, wenn der Name einer juristischen Person (z.B. des Sportvereins) als Social Media-Accountname von Unberechtigten verwendet wird.
Rechtsansprüche des Vereins
Ein Sportverein kann gegen die Verletzung seines Namensrechts (§ 12 BGB) vorgehen. Er muss die Nutzung seines Namens z.B. für eine Facebook-Fanpage durch Nichtberechtige nicht dulden.
Eine Verletzung des Namensrechts ist dann gegeben, wenn bei der Bezeichnung einer Facebook-Präsenz nicht deutlich wird, dass es sich nicht um die offizielle Vereinsseite handelt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fanseite den Vereinsnamen trägt. Der Verein kann in diesem Fall vom „ID-Grabber“ die Unterlassung der Verwendung des Vereinsnamens verlangen. Ggf. bestehen sogar Schadensersatzansprüche, die notfalls vor Gericht durchgesetzt werden müssen.
Wird ein vom Verein markenrechtlich geschütztes Logo (Vereinslogo) vom „ID-Grabber“ unberechtigterweise für geschäftliche Zwecke genutzt, hat der Verein darüber hinaus kennzeichen- bzw. markenrechtlichen Ansprüche (§§ 5, 14 und 15 MarkenG).
Maßnahmen durch Facebook, Twitter & andere soziale Medien
Entdeckt man als Verein ein „ID-Grabbing“ in sozialen Medien sollte man sich auch direkt an den jeweiligen Betreiber wenden. Liegen Namens- oder Markenrechtsverletzungen vor, müssen die Betreiber der Sozialen Medien (Facebook, Twitter & Co.) auf entsprechende Beschwerden des Vereins reagieren und den Verstoß abstellen. Geschieht dies nicht, können sie selbst rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Praxistipps!
- Reservieren Sie frühzeitig bei den wichtigsten Social Media-Plattformen eine IP-Adresse mit Ihrem Vereinsnamen!
- Prüfen Sie die Verfügbarkeit Ihres Vereinsnamens als IP-Adresse über einen Onlinedienst, wie z.B. www.namecheck.com
- Wenn Sie eine Social Media-Präsenz einrichten, sollte diese dem Vereinsnamen entsprechen! Verwenden Sie keine Fantasienamen!
Schlüsselbegriffe:
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