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Datenschutz im Verein

Verpflichtung der Mitarbeiter/innen auf das Datengeheimnis

Die Datenschutzskandale und -pannen der letzten Jahre bei großen Unternehmen und Konzernen (u.a. Deutsche Telekom AG, Deutsche Bahn AG, LIDL) haben das Thema des Umgangs mit personenbezogenen Daten verstärkt ins öffentliche Bewußtsein gerückt.
Nicht allein deshalb, sondern insbesondere aufgrund der im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegten gesetzlichen Bestimmungen ist jeder Sportverein gehalten, einen vertrauenswürdigen und gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten seiner Mitglieder, Kunden, Sponsoren und Mitarbeiter/innen zu gewährleisten.

Hier finden Sie einen Vorschlag für die Gestaltung einer Verpflichtungserklärung sowie des dazugehörigen Merkblatts mit Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz.

-Gestaltung einer Verpflichtungserklärung
-Merkblatt

Lesen Sie dazu auch folgende unserer Artikel:

  • Musterarbeitsvertrag

  • Datenschutzgesetze sollen Mißbrauch verhindern


Weitergehende Informationen:

Peter Gola/Rudolf Schomerus/Christoph Klug: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Kommentar. Verlag: Beck Juristischer Verlag, 9., überarbeitete und ergänzte Auflage 2007
ISBN-10: 3406555446, ISBN-13: 978-3406555442

Ivo Geis (Hg.)/Marcus Helfrich (Hg.): Datenschutzrecht: Bundesdatenschutzgesetz, Informationsfreiheitsgesetz, Artikel 10-Gesetz, Strafprozessordnung (Auszug), Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz (Auszug), EG-Datenschutz-Richtlinie. Verlag: Deutscher Taschenbuch Verlag, 2. Auflage, 2009
ISBN-10: 3406561632, ISBN-13: 978-3423057721

Bernhard Carsten Witt: Datenschutz kompakt und verständlich: Eine praxisorientierte Einführung. Verlag: Vieweg+Teubner, 2007
ISBN-10: 3834801399, ISBN-13: 978-3834801395

Internetangebot des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit:
www.bfdi.bund.de

Quellen:http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html dejure.org/gesetze/BDSG/5.html www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/verpflds.htmUnabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Rubrik "Fälle aus der Praxis":https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/praxis/index.htmHier der Artikel "Verpflichtung auf das Datengeheimnis: Verpflichtung von ehrenamtlichen Mitarbeitern auf das Datengeheimnis (Juni 2003)", Direktlink:https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/praxis/20030630.htm

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