Der Verein
Was ist ein Verein? Welche Formen des Vereins gibt es? Wo finde ich Regelungen zum Verein?
Der Verein ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, um gemeinsam einen Zweck zu verfolgen. Der Verein ist im bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 21 ff. BGB geregelt. Das BGB unterscheidet zwischen dem nichtwirtschaftlichen Verein (§ 21 BGB), dem wirtschaftlichen Verein (§ 22 BGB) und dem Verein ohne Rechtspersönlichkeit (§ 54 BGB). Wegen der Besonderheiten der einzelnen Vereinsformen wird auf die jeweiligen Artikel zu den Vereinsformen verwiesen. Das BGB enthält selbst keine Definition des Vereins. Die Rechtsprechung definiert den Verein wie folgt:
- ein Zusammenschluss einer Anzahl von Personen
- der auf eine gewisse Dauer angelegt ist
- körperschaftlich organisiert ist
- und ein gemeinschaftliches Ziel verfolgt.
Körperschaftliche Organisation meint dabei, dass die sich zusammenschließenden Personen künftig als eine Einheit auftreten wollen. Das bedeutet, dass Sie unter einem gemeinsamen Namen auftreten, durch ein Organ im Außenverhältnis vertreten werden und der Zusammenschluss vom Bestand der Mitglieder unabhängig ist. Weiteres Wesensmerkmal des Vereins ist die demokratische Willensbildung durch Mehrheitsentscheidungen. Die Organisationsstruktur, d.h. die Aufbau- und Ablaufstrukturen des Vereins, ergeben sich aus der Vereinsverfassung (siehe den weiterführenden Artikel „Die Vereinsverfassung“).
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