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Aufgaben der Buchführung

Gesetze und Richtlinien geben den Aufgabenkatalog vor

Buchführung ist die Grundlage des gesamten Rechnungswesens im Verein und liefert das Zahlenmaterial für die Preiskalkulation der angebotenen Sportarten und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des sportlichen Leistungsprozesses, indem sie alle Kosten, die dem Angebot aller sportlichen Leistungen dienen, genau aufzeichnet.

Jeder Verein benötigt aus den nachfolgend aufgeführten Gründen Aufzeichnungen:

  • Verschaffen eines Überblickes über das Vermögen und der Schulden.
  • Vermögen und Schulden in der EÜR/Bilanz dokumentieren und mit einem Inventar nachweisen.
  • Feststellung und systematisch geordnete Aufzeichnung aller Vorgänge, die Vermögenswerte und Schulden verändern.
  • Ermittlung des Erfolges durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben, dies erfolgt mindestens einmal im Jahr in der Einnahmen- Überschuss- Rechnung oder durch Bilanzierung/Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, auf deren Grundlage die Finanzbehörden die Besteuerung des Vereins vornehmen
  • Liefert Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten, sowie weitere Informationen für Behörden, Gerichte, Banken usw.
  • Liefert die Zahlen für die Kalkulation der angebotenen Sportarten

Den Vereinen wird empfohlen insgesamt mehr Wert auf eine ordnungsgemäße Buchführung zu legen, denn neben den steuerrechtlichen Anforderungen ist die Buchführung als Instrument der Vereinsvorstände für fundierte Entscheidungen und Kontrollen für verschiedene Maßnahmen ein unverzichtbares zahlenmäßiges Spiegelbild der Vereinssituation

Quelle

§§ 140, 141 AO, §§ 238, 239 HGB 

Kontakt

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BSB Nord Geschäftsstelle

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