Der Begriff Kontenrahmen kommt aus der Buchführung und ist ein Register aller Konten. Hier werden alle Geschäftsvorfälle ordentlich gesammelt. Der Aufbau des Kontenrahmens muss zudem den gängigen Vorschriften entsprechen und sollte auf die Bedürfnisse von Vereinen ausgelegt sein.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...
Ein Kontenrahmen (z.Bsp. der SKR 49) ist in der Regel sehr umfassend - kaum ein Verein wird alle Konten benötigen, die in diesem Kontenrahmen gelistet sind. Deswegen leitet sich jeder Verein aus einem Kontenrahmen einen Kontenplan ab. Dadurch wird die Arbeit an vielen Stellen übersichtlicher. Der Kontenplan ist Grundlage einer ordnungsgemäßen Buchführung.
In einem Kontenrahmen werden Konten systematisch gegliedert und einheitlich benannt. Er organisiert die Vielzahl von einzelnen Konten in einer Buchführung und stellt somit Struktur und Übersicht her. Der einheitliche Aufbau und die daraus folgende einheitliche Anwendung in der laufenden Buchführung gewährleisten eine ordnungsgemäße Buchung aller Geschäftsvorfälle.
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In einem Kontenrahmen werden Konten systematisch gegliedert und einheitlich benannt.
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Auch Vereine müssen ihren Gewinn durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ermitteln. Die Gewinnermittlungsart spielt dabei eine entscheidende Rolle und richtet sich im Kern nach Umsatz und Gewinn. Erst wählen- dann buchen!
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Einnahmen und Ausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes werden als Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bezeichnet.
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Bei Überschreiten bestimmter Einnahmegrenzen oder Gewinne hat der Verein eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.
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Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe werden nicht durch Satzungszweck definiert, sondern dienen der Mittelbeschaffung der gemeinnützigen Vereine. Der Verkauf von Speisen und Getränken, Sponsoring, Vermietung von Sportanlagen an Nichtmitglieder usw. stellen einzelne steuerpflichtigen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dar.
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Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für steuerliche Zwecke den Gewinn ermitteln. Einnahmen und Ausgaben stehen sich gegenüber und die Differenz (Saldo) zeigt den Gewinn oder Verlust.
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Das Zufluss- und Abflussprinzip ist ein Grundsatz aus dem Einkommensteuerrecht. Einnahmen gelten in dem Zeitpunkt als zugeflossen, wenn der Steuerpflichtige (Verein) wirtschaftlich darüber verfügen kann. Ausgaben sind in dem Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.
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Konteneröffnung ist bei der einfachen Buchführung nicht erforderlich.
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Neben routinemäßigen Zuordnung einfacher Art (Mitgliederbeiträge, Zuschüsse, Spenden) die zweifelsfrei dem Ideellen Bereich zuzuordnen sind, kommt es immer wieder zu Zweifelsfragen, wohin mit diesem Geschäftsvorfall.
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Laufende Geschäftsvorfälle richtig buchen, um sofort negative Auswirkungen auf den Jahresabschluss zu vermeiden. Kenntnisse im Steuerrecht? Wer die nicht hat, oder sich diese Kenntnisse nicht verschafft, zahlt unter Umständen mehr Abgaben als nötig - oder bekommt Ärger mit dem Finanzamt, weil...
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