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Buchführung

Vom Kontenrahmen zum Kontenplan

Der Verein TuS Beispiel 09 will ab sofort die Buchführung selbst in die Hand nehmen und seine Geschäftsvorfälle mit einem automatisierten Buchführungsprogramm buchen. Da der Verein über keine/n Buchhaltungsexperten/in verfügt, der/die möglicherweise einen Kontenplan selbst erstellen könnten, entscheidet sich der Verein für den DATEV Standardkontenrahmen 49 (SKR 49).

Dieser Kontenrahmen unterstützt nicht nur Vereine, sondern auch Stiftungen und gemeinnützige GmbHs und verfügt deshalb über mehr als 1400 Konten.

Den Kontenplan einrichten

Aus der standardisierten Vorlage entwickelt der Verein seinen ganz individuellen Kontenplan. Nicht benötigte Konten sollten nicht gelöscht werden und nicht vorhandene Konten sollten anstatt einer Neuanlage besser durch Kopieren hinzugefügt werden. Je umfangreicher ein Kontenplan ausfällt, desto transparenter ist die Buchführung, da mehr Einzelkonten unterschieden werden können. Werden allerdings zu viele Konten gebucht, dann kann auch die Buchführung mal leicht unübersichtlich werden.

Um festzustellen welche Konten jetzt eingerichtet werden müssen, ist es empfehlenswert, vorhandene Geschäftsvorfälle des Vereins den jeweiligen Tätigkeitsbereichen mit dem entsprechenden Konto zuzuweisen.

Beispiele:

Mitgliederbeiträge       2110

Spenden                     3220

Eintrittsgelder              5000

Startgelder                  5724

Idealerweise wäre der Weg zum passenden Kontenplan für Vereinsvertreter die Absprache mit einem bekannten Buchhalter oder Steuerberater. Wurde der Verein bereits von einem Steuerberater betreut, sollte sich der Verein von ihm die letzte Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit Kontennachweis aushändigen lassen. Das macht vieles einfacher.

Als Auszug aus dem Kontenrahmen SKR 49 wird ein typisch genutzter Vereins-Kontenplan als Muster beigelegt.

Achtung:
Von der DATEV wird der SKR49 voraussichtlich am 01.01.2025 durch den neuen Kontenrahmen für Vereine - den SKR42 - abgelöst.

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

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