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Autor*in: Hans-Joachen Baumgarten...

Überschüsse oder Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in gemeinnützigen Vereinen sind ebenso zeitnah zu verwenden. Auch hierfür besteht das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung zu Satzungszwecken.


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Vereine können Mittel ansammeln, wenn ohne die Ansammlung der Mittel die steuerbegünstigten Zwecke nicht nachhaltig erfüllt werden können. Sie dürfen nicht willkürlich zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Vereins angesammelt werden, hierzu hat der Gesetzgeber reale Möglichkeiten geschaffen…


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Es ist zulässig, dass der steuerbegünstigte Verein für seine satzungsmäßigen Zwecke Mittel für die Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern ansammelt. Allerdings muss erkennbar sein, dass der Verein die benannten Wirtschaftsgüter auch tatsächlich anschafft.


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Der Verein kann freie Rücklagen für zukünftige besondere Vorhaben, Anschaffungen, oder geplante Investitionen usw. bilden, die im Moment der Rücklagenbildung noch nicht konkret vorhersehbar sind. Die freie Rücklage ist gesetzlich der Höhe nach nicht beschränkt, verlangt aber die Beachtung von Obergrenzen.

 


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Rücklagen für die Beteiligung an Kapital/Gesellschaftsrechten dürfen nur gebildet werden, wenn bei einer bestehenden Beteiligung der Körperschaft die Kapitalerhöhung notwendig ist bzw. sich abzeichnet.


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Die Satzung muss bestimmen, in welcher gemeinnützigen Weise das Vereinsvermögen im Auflösungsfall und bei Fortfall des Vereinszwecks verwendet werden soll. Die Satzung muss für diesen Fall den Empfänger des Vereinsvermögens konkret benennen.


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...

Vereine verfolgen ausschließlich nur ihre steuerbegünstigten satzungsgemäß festgelegten Zwecke. Die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke muss der Verein i.d.R. selbst verwirklichen, damit Unmittelbarkeit gegeben ist.


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