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Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten

Für einen steuerbegünstigten Verein hat die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt meist fatale Folgen.


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten

Hat ein gemeinnütziger Verein in einem Veranlagungsjahr gegen die Gemeinnützigkeitsvorschriften verstoßen, kann das Versagen der Gemeinnützigkeit die Folge sein. Das kann bei Bekanntwerden neuer Tatsachen auch für bis zu 10 Jahre rückwirkend sein.

 


Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten

Aufmerksamkeiten/Aufwendungen sind Sachleistungen des Vereins als Arbeitgeber, die sowohl durch Vereinsinteressen als auch für persönliche Anlässe geleistet werden. Steuerfrei bleiben Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 €. Geldzuwendungen gehören demgegenüber zum Arbeitslohn.

 


Autor*in: Elmar Lumer

Die Anerkennung als gemeinnützig durch das Finanzamt ist mit vielen Vorteilen verbunden. Eine Aberkennung kann aber die Existenz des Vereins bedrohen und stellt ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko für die Vereinsvorstände dar. Die Verantwortlichen müssen daher die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit kennen und konsequent beachten.


 
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