Risiken für den Sportverein
Dieser Risiken sollten Sie sich bewusst sein!
Über soziale Medien ist es möglich, jederzeit und an jedem Ort eigene Inhalte ins Internet einzustellen.
Dies führt dazu, dass nicht nur der Sportverein über sich im Internet spricht, sondern viele andere Internetnutzer*innen ihre Meinungen und Gedanken über den Verein im Netz kundtun. Dabei kann es sich auch um kritische Inhalte handeln, die nicht der Meinung des Vereins entsprechen. Welche Risiken ergeben sich hieraus?
Reputationsrisiken
Diese Gefahr ist sehr gering, doch es kann passieren, dass sich negative Meinungen, Aussagen und Gedanken über den Verein in sozialen Medien häufen und viral verbreiten (auch: „Shitstorm“ genannt). Eine extrem negative Tendenz im Netz kann insbesondere dann entstehen, wenn es der Verein versäumt, auf Kritik der Internetnutzer*innen (evtl. sogar gut gemeinte) gar nicht oder nur mit großer Verspätung zu reagieren. Das kann dazu führen, dass sich kritische Anmerkungen tendenziell verstärken und viral verbreiten.
Um eine negative Kommunikation (negative Tonalität) über den Verein zu vermeiden, sollte man von Anfang an den Dialog mit den Kritiker*innen suchen. Löschen Sie auf keinen Fall kritische Anmerkungen bzw. versäumen Sie es nicht, auf diese zu reagieren! Reagieren Sie niemals aus dem Bauch heraus! Lassen Sie sich nicht vorschnell von negativen Emotionen leiten!
Welche sonstigen Risiken sind mit Social Media verbunden?
1.) Rechtliche Risiken
Wenn sich Ihr Verein in sozialen Medien tummelt, zieht das auch viele rechtliche Fragestellungen mit sich. Machen Sie sich bereits bei der Planung von Social Media-Präsenzen klar, dass Sie es hier mit zum Teil widersprüchlichen und nicht endgültigen rechtssicheren Instrumenten zu tun haben. Dies resultiert u.a. durch die unterschiedliche Bewertung des Datenschutzes in Deutschland und z.B. in den USA, wo viele Social Media-Plattformen zu Hause sind. Bei der Nutzung von Social Media sind die strengen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten!
Die folgenden rechtlichen Aspekte sind im Zusammenhang mit Ihren Social Media-Aktivitäten zu beachten:
- Der Name einer Social Media-Präsenz des Sportvereins muss dem Vereinsnamen entsprechen
- Der Sportverein muss als Anbieter der Social Media-Präsenzen erkennbar sein (Impressumspflicht!)
- Benutzen Sie nur Bilder und Texte, deren Rechte Sie haben (keine urheberechtlich geschützten Bilder und Texte verwenden!)
- Verwenden Sie nur Fotos, für die Sie eine wirksame Einwilligung zur Nutzung vorliegen haben (am besten jeweils eine schriftliche Einwilligung einholen!)
- Wenn Sie Social Media-Buttons/Plugins von Facebook, Instagram, Twitter & Co. auf Ihrer Vereins-Homepage verwenden und personenbezogene Daten über das Internet erhoben oder verarbeitet werden, müssen Sie darauf in einer Datenschutzerklärung hinweisen. Durch Verwendung von datenschutzsichere „Shariff“-Schaltflächen kann sichergestellt werden, dass sich Nutzer*innen der Vereins-Homepage erst bei Bestätigung eines Teilen-Buttons mit der Übertragung der Daten an das jeweilige Netzwerk einverstanden erklärt. Vorher wird statt der IP-Adresse lediglich die Server-Adresse des Besuchers an Facebook & Co. übermittelt.
- Wirbt ein/e Influencer*in im Rahmen einer Kooperation mit dem Sportverein für Angebote des Sportvereins (z.B. in= dem er/sie gegen Entgeltzahlung mit einem Link auf den Instagram-Account des Sportvereins verlinkt und damit ein Angebot zu bewirbt), muss diese Werbung für den Verein klar gekennzeichnet (erkennbar) sein. Die Kennzeichnung kann z.B. durch Verwendung der Hashtags #werbung oder #anzeige erfolgen und muss deutlich sichtbar sein.
2.) Operative/Regulatorische Risiken
Die Pflege der Social Media-Präsenzen obliegt in der Regel einer oder einigen wenigen Personen (den sogenannten Administratoren). Damit diese auch im Sinne des Vereins in sozialen Medien agieren, sollte der Verein für die Administratoren einen Handlungsrahmen (Social Media-Leitfaden) schaffen.
Ein Social Media-Leitfaden kann auch dazu dienen, den Vereinsmitgliedern rechtliche Tipps und Empfehlungen für die Nutzung Sozialer Medien zu vermitteln. Beispiele: Social Media Leitfaden des Niendorfer TSV und Social Media-Leitfaden FLVW.
Praxistipp für NRW-Sportvereine!
Konkrete datenschutzrechtliche Fragen können direkt an die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte gerichtet werden, zu deren Aufgabe auch die Beratung von Sportvereinen gehört:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Quellen:
Leitfaden zur Nutzung von sozialen Medien Niendorfer TSV (http://www.niendorfer-tsv.de/files/leitfaden_soziale_medien_des_ntsv.pdf)
Social Media-Leitfaden FLVW Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss Kreis 5 Bielefeld (http://www.flvw-bielefeld.de/uploads/Dokumente/Schiedsrichter/SocialMedia%20Leitfaden.pdf)