Verantwortung für Inhalte
Verein ist für alle Inhalte auf seinen Social Media-Präsenzen verantwortlich!
Für alle Beiträge, Fotos und Videos auf seinen Social Media-Präsenzen ist der Sportverein rechtlich verantwortlich.
Man unterscheidet dabei zwei Stufen der Verantwortlichkeit:
Stufe 1:
Für alle Inhalte, die der Verein auf seinen Social Media-Präsenzen (Facebook, Twitter, YouTube, Instagram & Co.) selbst (durch die Administratoren seiner Social Media-Präsenzen) einstellt ist er auch in vollem Umfang verantwortlich. Der Verein kann daher bei möglichen Rechtsverletzungen auf Beseitigung, Unterlassung bzw. ggf. Schadensersatz in Anspruch genommen und unter Umständen sogar strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Stufe 2:
Für Inhalte, die die Nutzer auf den Social Media-Seiten des Vereins einstellen (= fremde Inhalte) ist der Verein ebenfalls verantwortlich. Die Haftung bei Rechtsverletzungen ist im Vergleich zur Stufe 1 jedoch abgeschwächt. Der Verein haftet nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Der Verein verschafft durch seine Social Media-Präsenzen fremden Nutzern eine Plattform für Rechtsverletzungen. Er haftet für deren Rechtsverletzungen aber nur bei Kenntnis der Rechtsverletzungen, bei fahrlässiger Unkenntnis und bei einem Verstoß gegen die dem Verein zumutbaren Prüfpflichten (sogenannte Störerhaftung).
Praxistipps!
- Die auf den Social Media-Präsenzen des Vereins von fremden Nutzern eingestellten Beiträge sollten regelmäßig durch die Administratoren geprüft werden!
- Löschen Sie offensichtlich rechtswidrige Beiträge umgehend!