Impressum auf der Vereins-Website (Allgemeine Anforderungen)
Welche Informationen muss das Impressum enthalten?
Haben Sie als Sportverein eine Homepage? Dann müssen Sie für die Besucher Ihrer Webpräsenz als Anbieter erkennbar sein.
Das Impressum (die ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung) einer Vereins-Homepage muss folgende Informationen enthalten:
- Vollständiger Vereinsname einschließlich des Rechtsformzusatzes "e.V."
- Vereinsanschrift: komplette Anschrift des Vereins (Sitz), ein Postfach genügt nicht!
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen (mindestens 2): E-Mailadresse und eine weitere Möglichkeit, wie z.B. Telefon- oder Faxnummer. Es darf sich dabei nicht um eine kostenpflichtige Telefonnummer handeln!
- Name des Vertretungsberechtigten (Vorstandes nach § 26 BGB: jeweils mit Vor- und Nachname)
- Registergericht und Vereinsregisternummer
- Soweit vorhanden die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer
Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalten muss zusätzlich gemäß § 18, Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) ein dafür Verantwortlicher (mit Name und Anschrift) genannt werden.
Darstellung der Impressums auf der Homepage:
Das Impressum auf der Vereins-Homepage muss laut § 5 Digitale-Dienste-Gesetz leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
"leicht erkennbar" bedeutet:
- Verwendung einer gut lesbaren Schriftgröße
- Gesonderter Menüpunkt erforderlich
- Empfohlene Bezeichnung: "Impressum" oder "Impressum/Anbieterkennzeichnung“
- Das Impressum muss für jeden Nutzer verständlich formuliert sein
"unmittelbar erreichbar" bedeutet:
- Keine lange Suche für Nutzer
- 1 Klick ist optimal. Max. 2 Klicks sind erlaubt, um zum Impressum zu gelangen (2-Klick-Regel)!
- Eigener Menüpunkt
- Impressum ist von jeder Seite aus erreichbar
"ständig verfügbar" bedeutet:
- Impressum ist jederzeit abrufbar
- Möglichkeit der dauerhaften Archivierung durch Nutzer muss möglich sein (Ausdruckbarkeit der Pflichtangaben!)
- Einheitliche Sprache für Webauftritt und Impressum
- Das Impressum muss auch ohne vorherige Installation eines "Plugins" oder einer bestimmten Software (z.B. PDF-Reader) lesbar sein!
Ein Beispiel für das Impressum einer Homepage gibt es hier.
Quellen:
Bild 1: Rundfunkstaatsvertrag: https://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Gesetze_Staatsvertraege/Rundfunkstaatsvertrag_RStV.pdf
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