Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
Urheberrechtsgesetz
In welchen Bereichen gilt: Schutz für "geistiges Eigentum"
- Kunst
- Literatur
- Wissenschaft
- journalistische und publizistische Beiträge
- Vervielfältigung von Reprografien
- Vervielfältigung von Bild-/Tonaufnahmen
Was ist zu tun?
- Genehmigung des Autors einholen
- Quellenangabe veröffentlichen
- Vergütungsansprüche beachten
- ggf. Schadensersatzansprüche möglich
Kontakt
Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle
Downloads
Qualifizierung
Passende Seminare unter:
Führung & Management
Weitere Informationen
Online-Diagnose-Tool für die individuelle Vereinsanalyse