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Mietvertrag

Mietverträge werden häufig bei Veranstaltungen geschlossen, z.B. weil Veranstaltungsräume (Hallen etc.), Sportgeräte oder technisches Equipment gemietet werden müssen.

Ein Mietvertrag ist ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter. Der Mietvertrag regelt die zeitweise Überlassung eines Gegenstandes (beweglich oder nicht-beweglich) gegen Entgelt. Für die vereinbarte Zeit gewährt der Vermieter dem Mieter den Gebrauch (Nutzung) der gemieteten Sache. Als Gegenleistung zahlt der Mieter dem Vermieter ein Entgelt.

Das Mietrecht ist in den §§ 535 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Mehr Infos zum Mietvertrag gibt’s hier.

Sponsoringvertrag

Sind Sie in der glücklichen Lage und haben Sponsoren für Ihre Vereinsveranstaltung gewonnen? Dann werden Sie die Leistungen und Gegenleistungen, die Sie als Verein und Ihr Sponsor im Rahmen der Kooperation erbringen müssen, in einem Sponsoringvertrag festhalten.    

Der Sponsoringvertrag lässt sich keinem der in Gesetzen, insbesondere der im BGB geregelten Schuldvertragstypen (z.B. Miet- oder Kaufvertrag) zuordnen. Grundlage für die Gestaltung von Sponsoringverträgen ist das im BGB geregelte Allgemeine Schuldrecht (§§ 305 BGB).

Das Allgemeine Schuldrecht sieht vor, dass die beiden Vertragsparteien (Sponsor und Sportverein) den Inhalt der getroffenen Vereinbarung individuell festlegen können.

Außerdem gibt es beim Sponsoringvertrag keine Vorgaben zur Vertragsform. Den Vertragspartnern ist es frei gestellt, welche Vertragsform sie wählen (schriftlich ist zu empfehlen!).

Mehr Infos zum Sponsoringvertrag gibt’s hier. Einen Muster-Sponsoringvertrag zum Download finden Sie hier.

Lizenzvertrag

Ein Lizenzvertrag regelt die Nutzung bestimmter Zeichen (Logos, Schriftzüge, Designs etc.) gegen Entgelt.
    
Vor allem bei eingetragenen Marken sollte zwischen Lizenzgeber (z.B. Sportverein) und Lizenznehmer ein Lizenzvertrag  abgeschlossen werden, der die Markennutzung detailliert regelt.

Praxisbeispiel: Veranstalter der weltweiten Ironman-Triathlons dürfen die Marke „Ironman“ erst dann nutzen bzw. im Titel führen, wenn sie dafür die entsprechende Lizenz von der Ironman Group erworben haben.

Verträge mit externen Dienstleistern

Wollen Sie eine Homepage für Ihre Veranstaltung launchen oder Drucksachen (Flyer, Plakat etc.) für ein Vereinsevent designen lassen? Dann schließen Sie mit dem von Ihnen beauftragten Unternehmen (z.B. Werbeagentur) oder einer freien Grafikdesignern einen Dienst- bzw. Werkvertrag ab. Bei einem Werkvertrag wird ein Erfolg, bei einem Dienstvertrag hingegen eine Leistung erbracht. Der Dienstvertrag ist in §§ 611 bis 630 BGB geregelt, der Werkvertrag in §§ 631 ff BGB.

Verträge mit Versicherungen

Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist ein Muss bei Veranstaltungen. Wenn man nicht über den Rahmenversicherungsvertrag der Landesportbünde abgesichert ist oder Zusatzleistungen absichern möchte, ist ein Vertrag mit einer oder mehreren Versicherungen abzuschließen.   

Beratungsvertrag

Der Verein beauftragt eine*n Berater*in bzw. eine Beratungsagentur und deren Mitarbeiter*innen, ihn bei der Konzeption/Strategieentwicklung  und ggf. auch operativen Umsetzung zu unterstützen.

Personalgestellungsvertrag

Hier wird z.B. eine Agentur vom Verein beauftragt, für die Dauer einer Veranstaltung Personal bereitzustellen (z.B. für die Besetzung eines Infostandes, zum Verteilen von Informationsmaterialien oder um Plätze zuzuweisen). Denkbar ist auch, dass ein*e Mitarbeiter*in „eingekauft“ wird, der/die den Veranstalter bereits bei der Veranstaltungsvorbereitung unterstützt.

Ausrichtervertrag

Hier wird dem Verein in einem Vertrag das Recht eingeräumt, eine Veranstaltung ausrichten zu dürfen. Ausrichterverträge schließen üblicherweise Sportverbände mit ihren Mitgliedsvereinen. Diese erwerben das Recht, z.B. eine Landesmeisterschaft oder Deutsche Meisterschaft durchführen zu können.

Beispiele von Ausrichterverträgen:

Vertrag mit einem Medienpartner

Wird eine Veranstaltung von einem Medienunternehmen präsentiert, werden die Eckpunkte dieser Medienpartnerschaft  (die jeweiligen Leistungen vom Verein und Medienpartner) in einem Kooperationsvertrag festgehalten.   

Quellen

Muster-Ausrichtervertrag Deutsche Badminton-Meisterschaften O35 bis O75: https://www.badminton.de/fileadmin/user_upload/muster-av_dm_o35_saison_2019-20.pdf

Ausrichtervertrag zur Durchführung einer Sportveranstaltung des Deutschen Dart-Verbandes:

https://www.deutscherdartverband.de/wp-content/uploads/2018/12/ausrichtervertrag-10_n.pdf

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Qualifizierung

Passende Seminare unter:
Führung & Management

Weitere Informationen

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