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Sponsoringarten

Ausrüstersponsoring: Sportartikelhersteller und Sportgeschäfte als Ausrüster des Sportvereins!

Wenn Sponsoren einem Sportverein, einer Mannschaft, Einzelsportler*innen oder für das Personal/die Teilnehmer einer Sportveranstaltung Sportbekleidung (Ausrüstung mit Trikots, Trainingsjacken, Sportschuhen, T-Shirts etc.) bereitstellt und dafür vom Gesponserten (z.B. Sportverein) Gegenleistungen erhält, spricht man von Ausrüstersponsoring.

Als Ausrüster kommt für die meisten Sportvereine das vor Ort ansässige Sportgeschäft in Frage. Aber auch Sportartikelhersteller sind als Ausrüster denkbar.

Praxisbeispiele:

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Qualifizierung

Passende Seminare unter:
Führung & Management

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