Ausrüstersponsoring
Sportartikelhersteller und Sportgeschäfte als Ausrüster des Sportvereins
Wenn Sponsoren einem Sportverein, einer Mannschaft, Einzelsportler*innen oder dem Personal/den Teilnehmer*innen einer Sportveranstaltung Sportbekleidungbereitstellt (Trikots, Trainingsjacken, Sportschuhen, T-Shirts etc.) und dafür vom Gesponserten (z.B. Sportverein) Gegenleistungen erhält, spricht man von Ausrüstersponsoring. Als Ausrüster kommt das vor Ort ansässige Sportgeschäft in Frage. Auch Sportartikelhersteller sind als Ausrüster denkbar.
Praxisbeispiele:
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Autor:
Dirk Schröter
zuletzt aktualisiert:
Januar 2026
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BSB Nord Geschäftsstelle
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