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Grundsätzliche Führungsfragen

Führung

Durch satzungsändernden Beschluss richtet ein Sportverein zusätzlich zur Mitgliederversammlung und zum Vorstand den Vereinsausschuss ein. Ihm gehören alle (acht) Abteilungsleitungen an. Er tagt halbjährlich.
Ein Sportverein (Großverein) richtet einen Leitungsausschuss ein.

Mitglieder:

  • Geschäftsführender Vorstand und - als hauptamtliche Mitarbeiter -Geschäftsführer und Sportkoodinator.

Aufgaben:

  • gute Abstimmung zwischen ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern gewährleisten
  • sich über die zukünftige Vereinsentwicklung Gedanken machen (z. B.: Angebotspalette, Beitragsstruktur, Sporträume)
  • Funktionsträger und sachkundige Vereinsmitglieder bei bestimmten Tagesordnungspunkten mit einbeziehen


Der Vorstand eines Sportvereins trifft sich alle zwei Monate ohne Tagesordnung, um mittel- und längerfristige Vereinsangelegenheiten zu besprechen.

Der Vorstand eines Sportvereins definiert für sich "Führungsverantwortung".

Positive Gesichtspunkte:

  • motivieren können
  • Spaß an Mitarbeit empfinden
  • gutes Klima schaffen
  • Teamarbeit fördern
  • Verantwortung mit Mitverantwortung verbinden
  • eigene Fehler erkennen
  • Fehler bei anderen akzeptieren
  • Frauen für wichtige Funktionen gewinnen
  • Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung schaffen und anbieten.

Negative Gesichtspunkte:

  • Verantwortung als Macht ausüben
  • sich autoritär verhalten
  • nicht delegieren können
  • am eigenen Amt "kleben".

Der Vorstand eines Sportvereins sucht "Spinner" für eine "Experimentierwerkstatt". Jeder soll laut denken. Niemand wird ausgelacht.

Durch satzungsändernden Beschluss wird in einem Sportverein ein Frauenrat gebildet. Ihm gehören zwei Frauen aus jeder Abteilung an. Er tagt halbjährlich.

Aufgaben:

  • Verbesserung von Kontakten und Kooperationen der Abteilungen untereinander
  • Weitergabe von Wünschen und Anregungen an den Vorstand
  • Erläuterung der Vorstandsarbeit in den Frauengruppen. 

Die Frauenbeauftragte (Vorstandsmitglied) eines Sportvereins mit 1.000 Mitgliedern - davon 600 Mädchen und Frauen - beschreibt ihre Aufgaben so:

  • Gesamtverantwortung im Vorstand übernehmen
  • Interessen der Mädchen und Frauen vertreten
  • werbende, gesellige und kulturelle Vereinsveranstaltungen anregen, planen und durchführen
  • Radtouren, Wanderungen, Theaterbesuche und Feste organisieren
  • Kontakte zu anderen Sportorganisationen auf Ortsebene und darüber hinaus herstellen
  • Erfahrungen mit den Frauenbeauftragten anderer Sportvereine und -verbände austauschen
  • Sich selbst in frauenspezifischen und allgemeinen Angelegenheiten des Sports fortbilden.

Der Vorstand eines Sportvereins beschließt, einen "Medizinischen Berater" zu kooptieren. Er soll helfen, um bei der schnellen Entwicklung des sportlichen Angebots in seiner Vielfalt, Differenziertheit und für immer mehr Altersgruppen die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Der Vorstand eines Sportvereins stellt aus seiner Sicht zusammen, was in die kommunalen Förderungsrichtlinien aufgenommen werden muss. Nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung geht der Antrag an die Stadt.

Erwartungen:

Der Verein erwartet

  • die Förderung  bei der Einrichtung zeitgemäßer Angebote im Kinder- und Jugendbereich
  • die Förderung bürgerschaftlichen Engagements
  • die Förderung gesellschaftlicher Mitgestaltung und Mitverantwortung junger Menschen
  • die Förderung von Projekten und Maßnahmen, die den Sport als Bestandteil der
  • Alltagskultur von Kindern und Jugendlichen verstehen
  • die Förderung von Initiativen zur Gewaltprävention
  • die Förderung der Integration von ausländischen Bürgern und sozial benachteiligten Gruppen
  • die Förderung internationaler Begegnungsmaßnahmen als Beiträge zu Frieden und Verständigung.    

Kontakt

Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle

Qualifizierung

Passende Seminare unter:
Führung & Management