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Foren und Gästebücher

Betreiberpflichten

Betreibt ein Verein ein Internetforum zwecks Meinungsaustauschs oder ein virtuelles Gästebuch, finden sich in dem Forum und Gästebuch oft auch kritische Beiträge von fremden Nutzern, die zu einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des durch den Beitrag Betroffenen führen können. Aufgrund der im Internet vorhandenen Anonymität gelingt es dem durch den entsprechenden Kommentar Verletzten aber überwiegend nicht den Autor zu identifizieren und ihn zur Löschung des Beitrages aufzufordern. Deshalb muss hier der Betreiber eines Forums bzw. Gästebuches mit in die Verantwortung genommen werden und bestimmte Betreiberpflichten erfüllen.

Der Internetforen- und Gästebuchbetreiber ist allerdings nicht verpflichtet von sich aus in seinem Forum und Gästebuch ohne konkreten Anhaltspunkt nach Rechtsverletzungen zu suchen. Das hat der BGH mit Urteil vom 11. März 2004 [I ZR 304/01] entschieden. Denn auch § 7 Abs. 2 des Telemediengesetzes sieht eine derartige allgemeine Überwachungspflicht sämtlicher Inhalte des Forums bzw. virtuellen Gästebuches nicht vor. Der Foren- und Gästebuchbetreiber muss seinen Prüfungspflichten aber dann nachkommen, wenn er auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen wurde. In Bezug auf die Haftung des Betreibers des Forums und virtuellen Gästebuch bedeutet das, dass die Haftung des Betreibers für Eintragungen von fremden Nutzern inhaltlich auf die Eintragungen beschränkt ist, von denen der Betreiber Kenntnis hat [LG Trier, 16.05.2001 - 4 O 106/00].

Ist der Betreiber über die Verletzung von Rechten Dritter in Kenntnis gesetzt worden, muss er den konkreten Eintrag, der die Rechte des Dritten verletzt, sofort löschen. Darüber hinaus ist der Foren- und Gästebuchbetreiber aber auch noch verpflichtet dafür Vorsorge zu treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt [BGH, Urt.v.11.3.2004 I ZR 304/01]. Dieser Überwachungspflicht wird der Internetforen- und Gästebuchbetreiber am ehesten gerecht, wenn er die ins Forum und Gästebuch eingestellten Beiträge bzw. Kommentare mehrmals täglich prüft und gegebenenfalls unmittelbar löscht und Nutzer, die aufgefallen sind, durch eine IP-Filterung ausschließt [AG München, Urt.v.6.06.2008, 142 C 6791/08].