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Ordnungen innerhalb des Vereins

Änderungen schneller umsetzen

Vielfach wird in Vereinen das Zusammenleben nicht nur in der Satzung geregelt, sondern auch in Ordnungen. Wenn die Ordnungen nicht Bestandteil der Satzung sind, dann lassen sich die ausgelagerten Regelungsbereiche dadurch schneller ändern, weil die Änderungen zu ihrer Wirksamkeit nicht in das Vereinsregister eingetragen werden müssen.  

Wesentlichkeitsgrundsatz beachten

Voraussetzung ist dabei aber, dass der sogenannte Wesentlichkeitsgrundsatz beachtet wird. Wesentliche Grundentscheidungen haben danach Satzungsvorrang, d.h. sie müssen in der Satzung geregelt werden und dürfen nicht in Ordnungen, die nicht Satzungsbestandteil sind, ausgelagert werden. Ordnungen sind für die Mitglieder ebenso bindend wie die Satzung, wenn sie satzungsgemäß aufgestellt wurden. 

Verbreitet sind sogenannte Geschäftsordnungen für einzelne Organe (z.B. die Mitgliederversammlung oder den Vorstand). Hierin sind in der Regel Verfahrensfragen geregelt. Die Geschäftsordnung des Vorstands kann auch einen Geschäftsverteilungsplan vorsehen, also die Zuweisung einzelner Aufgaben zu bestimmten Ämtern oder Funktionen, soweit diese nicht bereits in der Satzung festgeschrieben sind.  

Viele Vereine haben eine Beitragsordnung. Am Beispiel der Beitragsordnung lässt sich der Wesentlichkeitsgrundsatz gut darstellen. Während die Beitragspflichten dem Grunde nach in der Satzung zu regeln sind, kann die Höhe der Beitragspflichten in der Ordnung festgeschrieben und damit schneller und weniger aufwendig geändert werden. Eine Satzungsklausel könnte wie folgt aussehen: 

„Die Mitglieder haben einen Jahresbeitrag zu zahlen. Ferner können abteilungsspezifische Beiträge und Umlagen von den Mitgliedern gefordert werden. Über die Höhe und Fälligkeit der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die Höhe der Umlagen darf pro Kalenderjahr den Jahresbeitrag eines Mitglieds nicht übersteigen. Die Höhe der Beitragspflichten wird in der Beitragsordnung geregelt. Die Mitgliederversammlung kann für unterschiedliche Mitgliedergruppen und alters- und abteilungsspezifisch unterschiedliche Beiträge sowie Familienbeiträge beschließen.“  

Weitere Ordnungen, die in Sportvereinen verbreitet sind: 

  • Ehrenordnung: Hierin kann geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Mitglieder welche Ehrungen erhalten. 
  • Finanzordnung: Hierin kann geregelt werden, wie die Mittel im Verein zu verwenden sind, ob in Abteilungen eine eigene Kassenführung möglich ist und wann welche Zahlen von den Abteilungen an den Vorstand des Gesamtvereins zu melden sind. Ferner kann ein Erstattungsmanagement Teil einer Finanzordnung sein. Damit kann festgeschrieben werden, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Personen im Verein Aufwendungen in welcher Höhe erstattet bekommen können.  
  • Hausordnung/Benutzungsordnung: Verfügt der Verein über eigene Sportanlagen, kann eine Ordnung sinnvoll sein, in der die Einzelheiten der Benutzung geregelt werden.  
  • Abteilungsordnungen: Wenn der Verein in unterschiedliche Abteilungen aufgegliedert ist, dann können die Abteilungen in Abteilungsordnungen ihr spezifisches Zusammenleben regeln. So lassen sich beispielsweise darin die Abteilungsvorstände nach den Bedürfnissen der jeweiligen Abteilung beschreiben.  
  • Jugendordnung: Wenn der Verein über eine eigene Jugendabteilung verfügt, dann sollte die innere Organisation und der strukturelle Aufbau der Jugendabteilung in einer Jugendordnung definiert werden. Die Jugendordnung sollte aufgrund der Eigenständigkeit der Jugend durch die Jugendversammlung des Vereins beschlossen werden.