Lotterien und Tombolas
Was unterscheidet Lotterien und Tombolas?
Was verbindet bzw. unterscheidet Lotterien und Tombolas?
Sowohl bei einer Lotterie, wie auch Tombola (auch: Ausspielung genannt) können Loskäufer*innen Preise nach festgelegten Regeln gewinnen.
Das Geld für die Teilnahme an einer Lotterie oder Tombola kann auch indirekt entrichtet werden, wenn man z.B. mit dem Kauf einer Eintrittskarte automatisch ein Los erwirbt.
Bei einer Lotterie besteht der Gewinn in Form von Geldpreisen. Bei einer Tombola kann man Sachpreise gewinnen oder geldwerte Leistungen, die einen Vermögenswert darstellen.
Behördliche Genehmigung von Lotterien/Tombolas
Jede Form des öffentlichen Glücksspiels in Baden-Württemberg ist genehmigungspflichtig. Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Ob Vereine die Veranstaltung ge- genüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe anzeigen müssen, hängt davon ab, ob ihre Veranstaltung unter die sogenannte „Allgemeine Erlaubnis“ fällt.
Gegenüber dem Finanzamt Karlsruhe-Durlach ist jede Veranstaltung anzuzeigen. Dafür muss bis zwei Wochen vor Losverkauf die Anzeige bei dem Finanzamt eingehen. Zur An- zeige muss auch ein Spielplan (Angaben zu Onlineverkauf, Werbung, Gesamtwert der Ge- winne mit Nennung der Preise, Berechnung Reinertrag, kurze Beschreibung der Ausspielung etc.) mit eingereicht werden. Mit dieser Anzeige beantragen die Vereine nicht mehr die Steu- erbefreiung. Wenn die Veranstaltung vorüber ist, dann muss zwischen 01.-15. des Folgemo- nats nach der Auslosung eine Steueranmeldung eingereicht werden. Diese Pflicht besteht auch bei einer berechneten Lotteriesteuer von 0 €. Falls eine steuerbefreite Veranstaltung angemeldet wird, muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzung für die Steuerbefrei- ung vorliegen. Neben der Steueranmeldung muss nachgewiesen werden, dass der Reiner- trag für gemeinnützige Zwecke verwendet wird. Eine Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn sich die Vereine an alle lotterierechtlichen Auflagen gehalten haben. Deswegen sollte vorab geprüft werden, ob die Veranstaltung gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe angezeigt werden muss.
Formulare
Die richtigen Formulare sind auf der Homepage des zentral zuständigen Finanzamtes Karls- ruhe-Durlach unter folgendem Link zu finden: finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_kadurlach
=> Service => Formulare => Rennwett- und Lotteriesteuer => Rechtslage ab 01.07.2021 =>
- Anzeige einer Lotterie (Anzeige vorab)
- Lotterieanmeldung einmalig (Steueranmeldung im Nachgang)
Dort ist ebenfalls ein Merkblatt zum Download enthalten
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Ansprechpartner zum jeweiligen Themengebiet unter:
BSB Nord Geschäftsstelle
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