GEMA-Pauschale
Was ist die GEMA?
Musiker*innen und Komponist*innen haben ein Recht auf Bezahlung für ihre kreative Arbeit. Dieses Recht wird durch die Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wahrgenommen, einem wirtschaftlichen Verein (§ 22 BGB), dessen Einnahmen nach Abzug der Kosten an die Urheberinnen verteilt werden.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von über 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt – dabei geht es nicht um die Bezahlung der Bands oder Tonträger, sondern um die Anerkennung der schöpferischen Leistung.
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