GEMA-Pauschale
Was ist die GEMA?
Auch bildende Künstler*innen oder Musiker*innen haben für ihr geistiges Eigentum ein Recht auf Bezahlung, das ihnen ein Vertrag mit der Verwertungs-Gesellschaft Verwertungsgesellschaft GEMA garantiert.
So sind sportliche und gesellige Veranstaltungen in den meisten Fällen ohne Musik nicht denkbar. Doch wer macht sich schon Gedanken darüber, wie diese Musik bezahlt wird? Es geht hierbei nicht um die Honorierung der Bands oder den Kauf von Tonträgern, sondern um die schöpferische Arbeit der Komponist*innen und Text-Dichter*innen. Um die Rechte der Urheber zu wahren, wurde von den Komponist*innen, Textdichter*innen und Musikverlagen die GEMA gegründet.
Die GEMA ist ein wirtschaftlicher Verein (gem. § 22 BGB), sämtliche Einnahmen fließen nach Abzug der Kosten den Urhebern zu. Der gesetzliche Schutz des Urheberrechtes steht dem/der Schöpfer*in eines Werkes zu Lebzeiten und 70 Jahre nach seinem/ihrem Tod zu. Erst danach erlischt das alleinige Recht des Urhebers an der Verwertung seines Werkes.
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